AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der fullmarketing.at GmbH - TourismusNetz - Marketing & Website
fullmarketing.at GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Schmiderer, Grubhof 57, 5092 St. Martin bei Lofer, UID-Nr: ATU65656989, FN: 343974w, LG Salzburg, Tel: 0043658820404, E-Mail:
www.fullmarketing.at,
1. Allgemeines
1.1 Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von dem Auftraggeber & Auftragnehmer schriftlich oder in digitaler Form und firmengemäß gezeichnet werden. Sie verpflichtet die Auftragnehmer nur in dem der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang.
1.2 Für sämtliche Rechtsgeschäfte über Beratungsleistungen, die zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin geschlossen werden, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Auftragnehmerin schließt Verträge über Beratungsleistungen grundsätzlich nur auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab.
1.3 Der Auftraggeber anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber auf seine eigenen AGB verweist.
1.4 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.5 Entgegenstehende AGB des Auftraggebers sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.6 Die AGB liegen nur in deutscher Sprache vor. Der Vertragsabschluss ist nur in deutscher Sprache möglich. Die jeweils gültigen Bedingungen können unter www.fullmarketing.at/agentur-saalachtal/agbs abgerufen werden.
2. Leistungsumfang, Entgelt, Steuern und Gebühren
2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im unterzeichneten Angebot der Fullmarkting.at GmbH mit dem jeweiligen Auftraggeber. Eine Angebotslegung gilt für 14 Tage nach der Ausstellung. Wenn das Angebot unterzeichnet ist, wird dieser automatisch zum Vertrag zwischen der fullmarketing.at GmbH und dem Auftraggeber. Sollte aufgrund von Wünschen des Auftraggebers mehr Änderungen als im Vertrag beschrieben sein, werden diese extra zum jeweiligen Stundensatz verrechnet. Der Auftraggeber wird im Vorhinein darauf hingewiesen.
2.2 Bei Bestellung einer Website, Print oder Dienstleistung bitten wir Sie, eine Anzahlung zu leisten. Um einen reibungslosen Arbeitsablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, die Anzahlung gleich nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
Die Anzahlung beträgt 50 % der Leistungsgrundlage
Ebenso ist gleichzeitig die jährliche Wartungs- und Servicepauschale zu begleichen. Mit dieser Gebühr wird die benötigte Infrastruktur, wie Domain und E-Mail-Services, bestellt und der Speicherplatz aktiviert.
Domainregistrierungen müssen für Sie durch die Firma fullmarketing.at GmbH bei den Vergabestellen immer sofort und für ein Jahr beauftragt werden.
Ausgenommen hiervon ist die Marketingbegleitung bei monatlicher Abrechnung. Hier ist die Zahlung am Anfang des Monats zu tätigen, spätestens bis zum 5. des Monats. Siehe auch Punkt 9.
2.3 Der in Rechnung gestellte Betrag ist nach Erhalt der Rechnung prompt und ohne Abzug auf das Konto der Firma fullmarketing.at GmbH zu überweisen.
Der Kaufgegenstand und die damit verbundenen Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Firma fullmarketing.at GmbH. Erst mit vollständiger Bezahlung gehen die Rechte/Lizenzen auch auf den Kunden über.
2.4 Sobald und solange sich der AG im Zahlungsverzug befindet, ist der AN berechtigt, seine Leistung einzustellen. Ebenso ist der AN berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu verrechnen, offene Forderungen durch Inkassobüros/Rechtsanwälte eintreiben zu lassen oder Forderung zum Zweck der Eintreibung an entsprechend konzessionierte Unternehmen abzutreten. Die betriebene Forderung erhöht sich um die damit verbundenen Kosten.
2.5 Alle Entgelte verstehen sich in EURO zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Das vereinbarte Entgelt gilt nur für den jeweils konkreten Auftrag.
2.6 Vom Auftraggeber gewünschte Schulungen und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
2.7 Bei Bibliotheks- (Standard-)Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand, zu dem am Tag der Leistungserbringung gültigen Stundensätzen verrechnet werden. Abweichungen vom vereinbarten Zeitaufwand, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, werden nach tatsächlichem Anfall berechnet.
2.8 Für Reisen werden Reisekosten, Übernachtung und Verkehrsmittel nach Beleg, Kilometer- und Verpflegungspauschalen nach den jeweiligen steuerlichen Höchstsätzen berechnet. Andere Reisekosten werden nur nach Rücksprache verrechnet. Ausgangspunkt ist 5092 St. Martin bei Lofer, Grubhof 57.
2.9 Zu vergütende Verkehrsmittel nach Beleg sind bei Zugnutzung die 2. Klasse, bei Flugzeug die Economy-Class, sowie lokale Transportkosten auf Taxi; Übernachtungen im Hotel zumindest Hotelklasse ****.
3. Datenmaterial & Rechte auf das Endprodukt
3.1 Der Versand der für die Website bearbeiteten und verwendeten Fotos erfolgt erst nach vollständiger Begleichung der Rechnung. Bis dahin bleiben alle Produkte Eigentum der Firma fullmarketing.at GmbH. Zusätzliches gewünschtes Datenmaterial wird separat nach Absprache verrechnet.
3.2 Die Kosten für Datenträger (zum Beispiel USB-Stick, Festplatten, CD-Rom, DVD, Speicherkarten, usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt. Ein Versand von Datenträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
3.3 Der Kunde hat das Recht auf die Nutzung der Leistung in der vereinbarten Form als Endprodukt, jedoch hat er kein Recht auf den Erhalt der zur Erstellung der Leistung notwendigen – nicht von ihm zur Verfügung gestellten - Unterlagen, Entwürfe, Skizzen, etc. Darüber hinaus trifft die Fullmarketing.at GmbH keine Verpflichtung zur Aufbewahrung der Arbeitsbehelfe.
3.4 Bei Lizenzprodukten gibt sich der Auftraggeber mit der jährlichen Erhöhung lt. Anbieter einverstanden. Hier sind die vorgegebenen Rücktrittsrechte des Anbieters zu beachten.
4. Ansprüche Dritter
4.1 Sofern gegenüber dem AN aufgrund Gesetz- oder vertragswidrigen Verhaltens durch den AG Ansprüche Dritter geltend gemacht werden, hält der AG den AN vollkommen schad- und klaglos.
5. Liefertermin & Rücktrittsrecht
5.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung einzuhalten.
5.2 Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von der Auftragnehmerin angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben, Informationen und Unterlagen entstehen, sind von den Auftragnehmern nicht zu vertreten und können nicht zu einem Verzug der Auftragnehmer führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
5.3 Bei Aufträgen, die Teilleistungen umfassen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu leisten.
5.4 Stornierungen durch den Auftraggeber B2C sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmer zulässig. Stimmt der Auftragnehmer einer Stornierung zu, so haben sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
5.5 Ungerechtfertigter Rücktritt des Unternehmers (B2B) Tritt ein Unternehmer vom Vertrag mit der fullmarketing.at GmbH ohne grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden des Auftragnehmers vom Vertrag ganz oder teilweise zurück, gebührt der fullmarketing.at GmbH trotzdem das vereinbarte Entgelt. Die dadurch der fullmarketing.at GmbH entstandenen Ersparnisse werden dabei angerechnet. Das Gleiche gilt, wenn der Auftragnehmer aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden Grund zurücktritt.
5.6 Vorzeitige Auflösung: Fullmarketing.at GmbH ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn
- Die Durchführung des Auftrages aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist;
- Die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
- Der Kunde fortgesetzt trotz schriftlicher Abmahnung unter einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag (z. B. Verletzung der Mitwirkungspflichten), verstößt;
- Hinsichtlich der Bonität des Kunden berechtigte Bedenken bestehen;
- Der Kunde trotz Aufforderung keine Vorauszahlung leistet;
Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag ebenfalls aus wichtigem Grund vorzeitig aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn
- Auftragnehmer fortgesetzt, trotz schriftlicher Setzung einer angemessenen, zumindest aber 14-tägigen, Nachfrist gegen wesentliche Bestimmungen des Vertrages verstößt.
6. Wartung und Service
6.1 Inhalt der Wartungs- und Servicepauschale:
- Domain
- Hosting&E-Mail-Service
- Faire use Datenvolumen
- unbeschränkte Anzahl an E-Mail-Adressen
- Updates des CMS-Systems
- Fernwartung bei Mail Problemen, Website&TourismusNetz
- SSL-Zertifikat inkl. Verlängerungen
- Wartungsarbeiten (in der Anzahl der gebuchten Pauschale)
alle anderen Serviceleistungen inkl. Migrationen werden nach den jeweiligen Stunden oder Produkt Satzes berechnet. Sollte der Kunde eine Serviceleistung in Anspruch nehmen, die nicht im Paket enthalten ist, wird er am Anfang des Gespräches darauf aufmerksam gemacht.
7. Social Media
7.1 Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die Anbieter von Social Media Kanälen (z. B. Facebook, Instagram, etc.) und Google-Werbeanzeigen es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen oder Werbeauftritte aus beliebigen Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Auch sind die Anbieter nicht verpflichtet, Inhalte oder Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es wird zwar im Falle einer Beschwerde eines Nutzers das Recht zur Rechtfertigung eingeräumt, doch erfolgt trotzdem die sofortige Entfernung des Inhalts. Die Wiedererlangung kann einige Zeit in Anspruch nehmen und für ihre Durchsetzung kann die fullmarketing.at GmbH keine Garantie übernehmen. Die fullmarketing.at GmbH übernimmt ferner aus den genannten Gründen keine Garantie dafür, dass Werbeanzeigen und Werbeauftritte jederzeit auf den Social Media Kanälen abrufbar sind.
8. Gewährleistung
8.1 Bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern ist das Recht auf Gewährleistung auf 6 Monate und das Recht zur Gewährleistungs Regress auf 12 Monate beschränkt bzw. bei gebrauchten Waren zur Gänze ausgeschlossen. Darüber hinaus hat der Unternehmer auch in den ersten 6 Monaten ab Übergabe zu beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe bestand (B2B).
8.2 Bei unternehmensbezogenen Rechtsgeschäften ist das Recht zur Anfechtung wegen Irrtum oder Verkürzung über die Hälfte ausgeschlossen.
8.3 Rügeverpflichtung des Unternehmers: Der Unternehmer hat nach Übergabe und nach Annahme die übergebenen bzw. abzunehmenden Leistungen spätestens binnen 14 Tagen jedenfalls schriftlich anzunehmen oder allfällige Mängel bzw. Schäden schriftlich bekannt zu geben. Im Falle einer Zwischenabnahme durch fullmarketing.at GmbH kann die Weiterarbeit durch fullmarketing.at GmbH erst nach erfolgter Zwischenannahme erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme bzw. Rüge gelten die Leistungen automatisch als vom Unternehmer abgenommen. Verdeckte Mängel, die erst nach Ablauf der 14-tägigen Frist aufkommen, jedoch innerhalb der Gewährleistungs-, Garantie- oder Schadenersatz Fristen auftreten, hat der Unternehmer binnen 14 Tagen nach Bekanntwerden der Fullmarketing.at GmbH schriftlich bekannt zu geben.Sämtliche Mängel oder Schäden unterliegen der Rügeverpflichtung. Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge durch den Unternehmer ist die Geltendmachung von Gewährleistungs-, Garantie- oder Schadenersatzansprüchen sowie die Geltendmachung von anderen Haftungsregelungen inklusive Regressansprüchen des Unternehmers ausgeschlossen.
8.4 Für Konsumenten gelten die unabdingbaren Bestimmungen der Gewährleistung gemäß den §§ 922 ff ABGB. Handelt es sich um ein Rechtsgeschäft mit einem Konsumenten und um gebrauchte Waren, wird die gesetzliche Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr verkürzt.
9. Marketingkonzept & Marketingbegleitung
9.1.1 Social Media Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die Anbieter von Social Media Kanälen (z. B. Facebook, Instagram, etc.) und Google-Werbeanzeigen es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen oder Werbeauftritte aus beliebigen Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Auch sind die Anbieter nicht verpflichtet, Inhalte oder Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es wird zwar im Falle einer Beschwerde eines Nutzers das Recht zur Rechtfertigung eingeräumt, doch erfolgt trotzdem die sofortige Entfernung des Inhalts. Die Wiedererlangung kann einige Zeit in Anspruch nehmen und für ihre Durchsetzung kann die Fullmarketing.at GmbH keine Garantie übernehmen. Die Fullmarketing.at GmbH übernimmt ferner aus den genannten Gründen keine Garantie dafür, dass Werbeanzeigen und Werbeauftritte jederzeit auf den Social Media Kanälen abrufbar sind.
9.2.1 Konzept - und Ideenschutz 3.1. Regelungen Pitching Vertrag:
9.2.2 Hat der potentielle Kunde die fullmarketing.at GmbH vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die fullmarketing.at GmbH dieser Einladung noch vor, Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehenden Regelungen
9.2.3. Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die fullmarketing.at GmbH treten der potenzielle Auftraggeber und die fullmarketing.at GmbH in ein Vertragsverhältnis durch einen sogenannten Pitching Vertrag. Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
9.2.4. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Schöpfungshöhe erreicht ist, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der fullmarketing.at GmbH ist dem potenziellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
9.2.5. Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Schöpfhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als entscheidender Baustein alles später hervorgegangen und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategien definiert werden. Daher sind jede Elemente des Konzeptes geschützt, die einzigartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser AGB werden alle Leistungen angesehen, auch wenn sie keine Schöpfhöhe erreichen.
9.2.6. Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der fullmarketing.at GmbH Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der fullmarketing.at GmbH binnen 14 Tage nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweisen, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
9.2.7. Im gegenteiligen Fall geht der Vertragspartner davon aus, dass dem potenziellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert wurde. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die fullmarketing.at GmbH dabei verdienstlich wurde.
9.2.8.Der potenzielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung je nach Projekthöhe beginnend ab € 3500,-- netto zu befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständiger Überweisung in Kraft. Nach Zahlung erhält der potenzielle Kunde das volle Nutzungsrecht am Marketingkonzept.
9.3.1. Leistungsumfang, Abwicklung und Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
9.3.2. Die Menge der Dienstleistungen, die erbracht werden müssen, wird entweder aus der Beschreibung der Leistungen im Angebot oder einer möglichen Bestätigung des Kunden nach Auftragserteilung abgeleitet. Falls Änderungen an den Dienstleistungen nachträglich vorgenommen werden sollen, muss sowohl die fullmarketing.at GmbH als auch der Kunde diese schriftlich bestätigen. Bei der Erfüllung des Auftrags hat der Auftragnehmer innerhalb der vom Kunden vorgegebenen Grenzen eine gewisse Gestaltungsfreiheit.
9.3.3. Alle Leistungen der fullmarketing.at GmbH (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
9.3.4. Um sicherzustellen, dass die fullmarketing.at GmbH ihre Leistungen ordnungsgemäß erbringen kann, muss der Kunde alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig in ausreichender Qualität zur Verfügung stellen. Der Kunde muss die fullmarketing.at GmbH über alle Umstände informieren, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrags bekannt werden. Falls der Kunde falsche, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben macht, die dazu führen, dass die fullmarketing.at GmbH Arbeiten wiederholen oder verzögern muss, ist der Kunde für die dadurch entstehenden Kosten verantwortlich.
9.3.5. Der Kunde muss sicherstellen, dass alle Unterlagen (zB. Fotos, Logos usw.), die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind, frei von Urheber-, Marken-, Kennzeichen- oder sonstigen Rechten Dritter sind und für den beabsichtigten Zweck verwendet werden können. Der Kunde muss das Unternehmen von jeglicher Haftung für Verletzungen solcher Rechte Dritter freistellen, sofern das Unternehmen seine Warnpflicht erfüllt oder nur leicht fahrlässig handelt. Wenn die fullmarketing.at GmbH von einem Dritten wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird, muss der Kunde das Unternehmen vor Schäden schützen und alle Kosten für eine angemessene rechtliche Vertretung übernehmen. Der Kunde muss die fullmarketing.at GmbH bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter unterstützen und alle Unterlagen unaufgefordert zur Verfügung stellen, die für die Abwehr solcher Ansprüche erforderlich sind.
10. Schlussbestimmung
10.1 Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich Änderungen dieser Schriftformbestimmung, bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, hat dies keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Diesfalls tritt eine angemessene Regelung in Kraft, die dem am nächsten kommt, was die Parteien redlicherweise gewollt hätten. Gleiches gilt für den Fall, dass diese Bedingungen eine Regelungslücke enthalten.
St.Martin am 02.05.2023